“Du fragst, Henner antwortet”
Wie entsteht so ein Antrag (inhaltlich)?
Es gibt einen Auslöser: Mir fällt etwas auf oder ich werde (von Bürgern etc.) angesprochen oder ich erkenne bisher nicht abgedeckte Lücken z.B. in unserem Verkehrskonzept und definiere ein Thema und einige Kernthesen/Aussagen dazu. Dann recherchieren die Fraktionsmitarbeiterin und/oder mein persönlicher Mitarbeiter, was wir bereits zu dem Thema gesagt haben, was im Wahlprogramm und der Parteibeschlusslage dazu steht, was andere (Parteien, Verbände) ggf. dazu schon gesagt haben, was der wissenschaftliche Stand der Dinge ist usw.. Ggf. führe ich dann noch Gespräche mit einzelnen Akteuren, Verbänden, Betroffenen. Dann schreibe in der Regel ich selbst den Entwurf, der dann noch durch die Fraktionsmitarbeiter geprüft und ggf. ergänzt wird. Wenn Arbeitsgebiete anderer Fraktionskollegen mit betroffen sind, muss ich die Formulierung des Antrages mit denen abstimmen. Anschließend gebe ich den Antrag zur Besprechung/zur Beschlussfassung in die nächste Fraktionssitzung. (Hinweis: so ist das bei mir, nicht unbedingt bei allen anderen)
Welche Schritte muss ein Antrag durchlaufen, bis daraus ein Gesetz wird?
Die allermeisten Anträge sind keine Gesetze. Gesetze sind wirklich sehr anspruchsvoll und selten. Allgemein ist der Weg von Anträgen (oder Gesetzentwürfen) so: Man bringt sie als erstes in die Fraktionssitzung ein. Wenn die Fraktion sie beschließt, gehen sie ins nächste Plenum des Abgeordnetenhauses. Die Fraktion legt fest, ob dort dann eine Debatte stattfinden soll oder nicht. Im Falle einer Debatte nehmen alle 6 Fraktionen (ggf. auch der Senat) Stellung. Dann wird der Entwurf in einen oder mehrere Ausschüsse verwiesen und kommt dort irgendwann auf die Tagesordnung des Ausschusses. Dafür gibt es leider keine feste Regelung, außer dass die antragstellende Fraktion nach einem halben Jahr einfordern kann, dass der Ausschuss den Antrag berät. Der Ausschuss debattiert dann und fällt mehrheitlich einen Beschluss zu dem Entwurf, ggf. bringt er auch Änderungen am Antrag an. Dieser Beschluss geht dann wieder ins Plenum, dort wird (mit oder ohne vorherige Debatte) darüber endgültig abgestimmt.
Wie lange dauert es, bis Gesetze in Kraft treten?
Gesetze treten in Kraft mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt, die in der Regel schnell nach dem Beschluss im Abgeordnetenhaus erfolgt. Das ist im Prinzip ein Automatismus. Anträge sind mit der Abstimmung im Abgeordnetenhaus beschlossen – formal sind Anträge aber keine Anweisungen für Verwaltungshandeln und müssen theoretisch vom Senat auch nicht umgesetzt werden- es gibt aber eine gewisse moralische Verpflichtung, sich um die Umsetzung zu kümmern.
Was macht ein Abgeordneter in Wochen, in denen kein Plenum stattfindet?
In den anderen Wochen finden Ausschusssitzungen statt (immer abwechselnd – eine Woche Plenum und bestimmte Ausschüsse, eine Woche die anderen Ausschüsse). Es werden auch dann Anträge geschrieben, Blogs verfasst, Social Media gepflegt oder Themen inhaltlich aufbereitet. Außerdem Termine gemacht und Gespräche geführt (siehe Entstehung von Anträgen) Dann gibt es die Parlamentsferien (im Prinzip gleichzeitig mit den Schulferien). Das sind aber nicht alles Ferienzeiten, sondern auch da werden teilweise Termine gemacht, Anträge geschrieben, Blogs verfasst, Social Media gepflegt oder Themen inhaltlich aufbereitet. Auch das Wahlkreisbüro bleibt in Betrieb – mit Bürgergesprächen etc.
Wozu gibt es das Wahlkreisbüro?
Das Büro hat mehrere Aufgaben. Zum einen ist es ein Büro, in dem die Schreibtische des bzw. der persönlichen Mitarbeiter stehen, da für diese kein Platz im Abgeordnetenhaus vorhanden ist. Zum anderen dient das Büro als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die dort regelmäßig mit Fragen und Anliegen vorbeikommen. Zusätzlich nutze ich das Büro auch noch hin und wieder für Diskussionsveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern.
Wie läuft eine Plenumssitzung ab?
Es gibt einen festen Ablauf verschiedener „Module“, der immer gleich ist. Siehe z.B. https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/einladung/plen18-022-e.pdf
1. Aktuelle Stunde (ein vorher festgelegtes Thema wird 1 Stunde lang diskutiert, über die Jahre gibt es einen Schlüssel, wie oft welche Fraktion ihr Thema zur Aktuellen Stunde machen kann, für jede Sitzung beantragen alle Fraktionen ihre Themen und dann wird entschieden, welches davon drankommt) . Anders als sonst, darf hier jede Fraktion bis zu 10 Minuten reden.
2. Fragestunde: die Abgeordneten stellen (im AGH: unvorbereitete (!) – im Bundestag ist das anders) Fragen an den Senat – 1 Stunde lang, erst darf jede Fraktion einmal fragen, dann geht es danach, wer am schnellsten den Redeknopf drückt.
3. Prioritäten: jede Fraktion benennt einen Antrag, den sie prioritär debattieren will, die Reihenfolge der Fraktionen ändert sich jedes Mal, zu jedem der 6 Anträge reden alle 6 Fraktionen (und ggf. der Senat)
4. Zweite Lesungen von Gesetzen (siehe oben- Beratung der Ausschussempfehlungen zu Gesetzen und Beschlussfassung)
5. Erste Lesungen von Gesetzen (Debatte)
6. Wahlen (gibt es nicht immer): in Gremien und bestimmte Ausschüsse muss das AGH Mitglieder hineinwählen
7. Beschlussempfehlungen (siehe oben – Beratung der Ausschussempfehlungen zu Anträgen und Beschlussfassung darüber)
8. Vorlagen zur Kenntnisnahme – Verteilung von Berichten und Verordnungen des Senats, das AGH beschließt, ob es die in einem Ausschuss noch diskutieren will, kann dazu aber nichts beschließen.
9. Anträge – Anträge der 6 Fraktionen in der Reihenfolge des Eingangs Die Fraktionen vereinbaren vorab (im Ältestenrat), wozu geredet wird und wozu nicht. Wenn geredet wird, darf allgemein jede Fraktion bis zu 5 Minuten zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt reden (das ist im Bundestag anders, da dürfen große Fraktionen mehr, kleine weniger reden). Die Redner einer Fraktion dürfen in einer Sitzung insgesamt maximal 60 Minuten reden. Jeder Redner meldet über seine Fraktion seine Redezeit (2-5 Minuten an) und muss die dann auch einhalten. Wer redet, entscheidet die Fraktion – i.d.R. der Fachsprecher, manchmal gibt es aber Themen, die mehrere Fachsprecher betreffen oder die so wichtig sind, dass der Fraktionsvorsitzende dazu reden möchte. Es wird versucht, dass die Sitzung, die um 10:00 Uhr beginnt, möglichst um 19:00 Uhr endet.
Welches Verkehrsmittel nutzt du als Verkehrsexperte?
Ich nutze in der Stadt meistens das Fahrrad und den ÖPNV, hin und wieder auch ein Taxi oder ein Car Sharing Auto. Wenn ich außerhalb von Berlin Termine habe, v.a. beruflich, nutze ich das Verkehrsmittel, mit dem ich am besten zum Ziel komme – manchmal geht das nur mit dem Mietwagen.
Wie wird man Abgeordneter?
Das Berliner Landeswahlgesetz regelt die Formalia der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Hiernach sind alle Personen wählbar, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Berlin wahlberechtigt sind.
Das Abgeordnetenhaus setzt sich aus mindestens 130 Abgeordneten zusammen. Davon werden 78 Mandate über Direktmandate und die restlichen über Bezirks- oder Landeslisten vergeben, die von den Parteien zusammengestellt werden. Man kann also entweder direkt in einem Wahlkreis gewählt werden (dazu reicht die einfache Mehrheit der Stimmen dort) oder über die Bezirks- oder Landesliste einer Partei. Für eine kleinere Partei wie die FDP sind Direktmandate in der Regel kaum erreichbar. Man kandidiert aber trotzdem auch für einen Wahlkreis, um die Themen der Bürgerinnen und Bürger dort aufzunehmen und im Wahlkreis Wahlkampf zu betreiben.
Da bei der letzten Wahl die FDP nicht im Abgeordnetenhaus war, musste ich für die Kandidatur in meinem Wahlkreis (Charlottenburg-Wilmersdorf 3) die Unterschriften von 45 Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis einholen. Zusätzlich mussten wir für die Bezirksliste Charlottenburg-Wilmersdorf 185 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln. Die genauen Regelungen zur Kandidatur dokumentiert jede Partei in ihrer Satzung. Die FDP geht mit Bezirkslisten, nicht mit einer Landesliste in die Wahl. Deshalb muss man von der Wahlversammlung des Bezirks auf die Bezirksliste der FDP gewählt werden, um für das Abgeordnetenhaus zu kandidieren.
Vor der Wahlversammlung (oft schon lange Zeit vorher) stellen sich die Kandidaten vielen Diskussionen in der Partei und versuchen, möglichst viele Parteimitglieder zu überzeugen. Auf der Wahlversammlung, die die Liste aufstellt, gibt es manchmal auch Gegenkandidaturen. Ich hatte z.B. zwei Gegenkandidaten für den Platz 1 der Bezirksliste Charlottenburg-Wilmersdorf.
Das Wahlergebnis der Partei entscheidet dann, wie viele Sitze die Partei im Abgeordnetenhaus insgesamt erhält und wie viele Kandidaten aus welchen Bezirken Mitglied des Abgeordnetenhauses werden. Diesmal waren es für die FDP in Charlottenburg-Wilmersdorf zwei gewählte Abgeordnete und ich war mit meinem ersten Platz auf der Bezirksliste dabei.
Wie groß ist das Team, das hinter Dir steht? Wer ist wo engagiert?
Mein Team besteht aus mir, meinem Büroleiter und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin. Mein Büroleiter arbeitet gemeinsam mit mir im Abgeordnetenhaus und in meinem Wahlkreisbüro in der Kantstraße 75. Er koordiniert und organisiert meine Termine, arbeitet mir in allen Sachfragen bzgl. anstehender Veranstaltungen, parlamentarischer Anfragen und Anträge zu und ist persönlicher Ansprechpartner sowohl innerhalb meiner laufenden Parlamentsarbeit, als auch für die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises.
Meine wissenschaftliche Mitarbeiterin betreut mein Wahlkreisbüro in der Kantstraße 75 und ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises. Sie organisiert Veranstaltungen, die in meinem Wahlkreisbüro stattfinden und arbeitet mir insbesondere bei wahlkreisbezogenen Themen zu.
Daneben werde ich zeitweise noch von einem Social Media Mitarbeiter unterstützt, der meine Internet-Auftritte koordiniert und grafisch unterstützt.